Camping Weisel
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Camping Weisel · Ratgeber

Sechs Punkte mit Quelle

Wohnwagen dauerhaft abstellen: was dazugehört

Wer einen Wohnwagen über Jahre auf derselben Parzelle stehen lässt, hat andere Pflichten als jemand, der ihn zweimal im Jahr an die Küste zieht.

Auf einen Blick

Was wirklich anfällt

Fast alles hängt an einer einzigen Frage: bleibt der Wagen zugelassen oder nicht.

  1. Zulassung

    Zulassen oder abmelden: die Entscheidung, an der alles hängt

    Ein Wohnwagen darf zugelassen bleiben, auch wenn er nie fährt. Er muss es aber nicht. Diese eine Entscheidung bestimmt, ob Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflicht anfallen oder nicht.

    Wer den Wagen abmeldet, spart alle drei. Wer ihn irgendwann wieder bewegen will, braucht dann eine neue Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt.

  2. Hauptuntersuchung

    Hauptuntersuchung: nur, solange er zugelassen ist

    Solange der Wohnwagen für den Straßenverkehr zugelassen ist, braucht er eine gültige Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wo er steht. Ist er abgemeldet, entfällt sie.

    Ausnahme: Manche Plätze verlangen in ihrer Platzordnung trotzdem eine gültige HU.

  3. Gasprüfung

    Gasprüfung G 607: alle 24 Monate, egal ob er fährt

    Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung der Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Sie gilt für jedes Freizeitfahrzeug mit fest eingebauter Gasanlage, und zwar alle 24 Monate, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wird oder das ganze Jahr steht.

    Für Dauercamper ist das gut lösbar: Anerkannte Sachkundige dürfen direkt auf dem Campingplatz prüfen. Auf manchen Plätzen organisieren die Camper gemeinsame Prüftage, an denen ein Sachkundiger für alle vorbeikommt.

    Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas · ADAC

  4. Versicherung

    Versicherung: die Kfz-Haftpflicht ist nicht die einzige

    Mit der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflicht. Damit ist der Wagen aber nicht versichert, sondern unversichert. Für dauerhaft abgestellte Wohnwagen gibt es eigene Produkte: Standwohnwagen-Versicherung für den Wagen selbst und eine Standplatz-Haftpflicht für Schäden, die vom Platz ausgehen. Beide funktionieren auch ohne Zulassung.

  5. Rundfunkbeitrag

    Rundfunkbeitrag: meistens nein, aber es kommt darauf an

    Für einen Wohnwagen fällt in der Regel kein Rundfunkbeitrag an. Beitragspflichtig wird es erst, wenn man beim Meldeamt unter der Adresse des Campingplatzes gemeldet ist. Dann gilt der Wagen als Wohnung.

    Wer die Parzelle als Freizeitplatz nutzt und dort keinen Wohnsitz anmeldet, zahlt nichts. Wird der Wagen doch als Nebenwohnung angemeldet, ist eine Befreiung möglich, sofern für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Wer ihn vergisst, riskiert Nachzahlungen.

    Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg · Verbraucherzentrale Bayern

  6. Winter

    Der Winter: Wasser ist das Einzige, was wirklich kaputtgeht

    Wohnwagen, Vorzelt und Möbel bleiben beim Dauercamping stehen. Was vor dem Frost gemacht werden muss, ist überall dasselbe: Wasserleitungen und Boiler vollständig entleeren, damit nichts einfriert und aufreißt.

    Dazu kommt Lüften gegen Feuchtigkeit, denn ein geschlossener Wagen über den Winter ist die häufigste Ursache für Stockflecken. Gasflaschen gehören nach den üblichen Empfehlungen nicht in den geschlossenen Innenraum.

Konkret hier

Was davon bei Camping Weisel gilt

Strom

Jede der rund 200 Parzellen hat einen eigenen Anschluss.

Wasser

Nicht jede Parzelle hat einen eigenen Anschluss. Trinkwasser gibt es an den Sanitäranlagen. Die Versorgung läuft saisonal von April bis Oktober. Das Entleeren vor dem Winter ist hier also kein Nebenthema.

Rundfunkbeitrag

Die Parzellen sind Freizeitplätze und kein Wohnsitz. Für die Pächter fällt damit kein Beitrag für den Wohnwagen an.

Stehenbleiben

Wohnwagen, Vorzelt, Terrasse und Gartenmöbel bleiben ganzjährig auf der Parzelle. Auf- und Abbau entfallen.

Nachgefragt

Häufige Fragen

Muss ein Wohnwagen auf dem Dauerstellplatz zum TÜV?

Nur solange er zugelassen ist. Ein zugelassener Wohnwagen braucht eine gültige Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wo er steht. Ist er abgemeldet, entfällt die HU, es sei denn, die Platzordnung verlangt sie trotzdem.

Wie oft muss die Gasanlage geprüft werden?

Alle 24 Monate, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wird. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Anerkannte Sachkundige dürfen direkt auf dem Campingplatz prüfen.

Zahlen Dauercamper Rundfunkbeitrag für den Wohnwagen?

Nur wer beim Meldeamt unter der Adresse des Campingplatzes gemeldet ist. Wer die Parzelle als Freizeitplatz nutzt und dort keinen Wohnsitz anmeldet, zahlt für den Wohnwagen keinen Beitrag. Wird der Wagen doch als Nebenwohnung angemeldet, ist eine Befreiung möglich, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden.

Braucht ein abgemeldeter Wohnwagen eine Versicherung?

Vorgeschrieben ist keine, sinnvoll schon. Mit der Abmeldung entfällt die Kfz-Haftpflicht. Für dauerhaft abgestellte Wohnwagen gibt es eigene Standwohnwagen- und Standplatz-Haftpflichtversicherungen, die auch ohne Zulassung abgeschlossen werden können.

Lohnt es sich, den Wohnwagen abzumelden?

Wenn er über Jahre steht und nicht bewegt wird: meistens ja. Es entfallen Kfz-Haftpflicht, Kfz-Steuer und die Hauptuntersuchung. Wer den Wagen einmal im Jahr bewegen möchte, braucht dagegen eine Zulassung, oder ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt.

Belege

Woher die Angaben stammen

Stand: September 2026. Das ist eine Zusammenfassung nach bestem Wissen und keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt, was Zulassungsstelle, Versicherer oder der Beitragsservice sagen.

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