Camping Weisel · Ratgeber
Sechs Punkte mit Quelle
Wer einen Wohnwagen über Jahre auf derselben Parzelle stehen lässt, hat andere Pflichten als jemand, der ihn zweimal im Jahr an die Küste zieht.
Auf einen Blick
Fast alles hängt an einer einzigen Frage: bleibt der Wagen zugelassen oder nicht.
Ein Wohnwagen darf zugelassen bleiben, auch wenn er nie fährt. Er muss es aber nicht. Diese eine Entscheidung bestimmt, ob Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflicht anfallen oder nicht.
Wer den Wagen abmeldet, spart alle drei. Wer ihn irgendwann wieder bewegen will, braucht dann eine neue Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt.
Solange der Wohnwagen für den Straßenverkehr zugelassen ist, braucht er eine gültige Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wo er steht. Ist er abgemeldet, entfällt sie.
Ausnahme: Manche Plätze verlangen in ihrer Platzordnung trotzdem eine gültige HU.
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung der Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Sie gilt für jedes Freizeitfahrzeug mit fest eingebauter Gasanlage, und zwar alle 24 Monate, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wird oder das ganze Jahr steht.
Für Dauercamper ist das gut lösbar: Anerkannte Sachkundige dürfen direkt auf dem Campingplatz prüfen. Auf manchen Plätzen organisieren die Camper gemeinsame Prüftage, an denen ein Sachkundiger für alle vorbeikommt.
Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas · ADAC
Mit der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflicht. Damit ist der Wagen aber nicht versichert, sondern unversichert. Für dauerhaft abgestellte Wohnwagen gibt es eigene Produkte: Standwohnwagen-Versicherung für den Wagen selbst und eine Standplatz-Haftpflicht für Schäden, die vom Platz ausgehen. Beide funktionieren auch ohne Zulassung.
Für einen Wohnwagen fällt in der Regel kein Rundfunkbeitrag an. Beitragspflichtig wird es erst, wenn man beim Meldeamt unter der Adresse des Campingplatzes gemeldet ist. Dann gilt der Wagen als Wohnung.
Wer die Parzelle als Freizeitplatz nutzt und dort keinen Wohnsitz anmeldet, zahlt nichts. Wird der Wagen doch als Nebenwohnung angemeldet, ist eine Befreiung möglich, sofern für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Wer ihn vergisst, riskiert Nachzahlungen.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg · Verbraucherzentrale Bayern
Wohnwagen, Vorzelt und Möbel bleiben beim Dauercamping stehen. Was vor dem Frost gemacht werden muss, ist überall dasselbe: Wasserleitungen und Boiler vollständig entleeren, damit nichts einfriert und aufreißt.
Dazu kommt Lüften gegen Feuchtigkeit, denn ein geschlossener Wagen über den Winter ist die häufigste Ursache für Stockflecken. Gasflaschen gehören nach den üblichen Empfehlungen nicht in den geschlossenen Innenraum.
Konkret hier
Jede der rund 200 Parzellen hat einen eigenen Anschluss.
Nicht jede Parzelle hat einen eigenen Anschluss. Trinkwasser gibt es an den Sanitäranlagen. Die Versorgung läuft saisonal von April bis Oktober. Das Entleeren vor dem Winter ist hier also kein Nebenthema.
Die Parzellen sind Freizeitplätze und kein Wohnsitz. Für die Pächter fällt damit kein Beitrag für den Wohnwagen an.
Wohnwagen, Vorzelt, Terrasse und Gartenmöbel bleiben ganzjährig auf der Parzelle. Auf- und Abbau entfallen.
Nachgefragt
Nur solange er zugelassen ist. Ein zugelassener Wohnwagen braucht eine gültige Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wo er steht. Ist er abgemeldet, entfällt die HU, es sei denn, die Platzordnung verlangt sie trotzdem.
Alle 24 Monate, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wird. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO). Anerkannte Sachkundige dürfen direkt auf dem Campingplatz prüfen.
Nur wer beim Meldeamt unter der Adresse des Campingplatzes gemeldet ist. Wer die Parzelle als Freizeitplatz nutzt und dort keinen Wohnsitz anmeldet, zahlt für den Wohnwagen keinen Beitrag. Wird der Wagen doch als Nebenwohnung angemeldet, ist eine Befreiung möglich, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden.
Vorgeschrieben ist keine, sinnvoll schon. Mit der Abmeldung entfällt die Kfz-Haftpflicht. Für dauerhaft abgestellte Wohnwagen gibt es eigene Standwohnwagen- und Standplatz-Haftpflichtversicherungen, die auch ohne Zulassung abgeschlossen werden können.
Wenn er über Jahre steht und nicht bewegt wird: meistens ja. Es entfallen Kfz-Haftpflicht, Kfz-Steuer und die Hauptuntersuchung. Wer den Wagen einmal im Jahr bewegen möchte, braucht dagegen eine Zulassung, oder ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt.
Belege
Stand: September 2026. Das ist eine Zusammenfassung nach bestem Wissen und keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt, was Zulassungsstelle, Versicherer oder der Beitragsservice sagen.
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